Aktuelles
Kundenbrief 5/05
Wohin damit, wenn die Elektronik am Ende ist? Die Augustin-Gruppe nimmt Ihnen das ab.

Was machen Sie eigentlich mit Ihrem alten PC, dem Computerbildschirm, einem alten Radio, einem ausgedienten Videorekorder, Fön, Mixer, Toaster… Die Reihe könnte noch beliebig weitergeführt werden. Gemeint sind die vielen, vielen elektrischen Geräte in unseren Haushalten und am Arbeitsplatz, die uns das Leben leichter und angenehmer machen.
Irgendwann haben sie ausgedient und müssen entsorgt werden. Vielfach landen die Geräte im Restmüll oder im Sperrmüll. Dies soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers aber ändern, weil mit dieser Art der Entsorgung nicht nur viele wertvolle Metalle verloren gehen, sondern auch Schwermetalle in die Umwelt gelangen. Auf europäischer Ebene ist die EU-Elektronikschrottrichtlinie, die sogenannte „Waste Electrical and Electronic Equiqment“, kurz WEEE genannt, 2001 auf den Weg gebracht worden. Diese Verordnung musste in nationales Recht umgesetzt werden.
Am 24. März 2005 war es soweit. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erlaubt dem Endkunden, seine Altgeräte kostenlos an den Händler oder an zentrale Sammelstellen zurück zu geben. Als Ziel sollen bis zum 31.12.2006 durchschnittlich mindestens vier Kilogramm Altgeräte aus privaten Haushalten pro Einwohner und pro Jahr getrennt gesammelt werden.
Mit dem Gesetz werden auch die Hersteller dazu verpflichtet, ihre Geräte so zu konstruieren, dass eine leichte Demontage ermöglicht und eine Verwertung oder sogar Wiederverwendung der Bauteile gewährleistet wird. Außerdem dürfen Hersteller bestimmte Schwermetalle und Schadstoffe nur bis zu einem sehr geringen Anteil einbauen.
Durch das neue Gesetz werden folgende Gerätekategorien erfasst:
- Haushaltsgroßgeräte (Kühlschrank, Herd etc.)
- Haushaltskleingeräte (Toaster, Fön, Mixer etc.)
- Geräte der Informations- und Telekommunikations technik (Handy, Telefon, PC´s..)
- Geräte der Unterhaltungselektronik (Radios, Fernseher…)
- Beleuchtungskörper (Leuchtstoffröhren, Glühlampen...)
- elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge (Bohrmaschinen, Flex..)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- automatische Ausgabegeräte (Drucker etc. )

Das Gesetz soll eine große Abfallmenge regeln. Das zeigen die folgenden Zahlen:
- geschätzter Bestand an elektrischen und elektronischen Geräten in deutschen Haushalten: ca. 900 Mio., davon 40 Mio. Farbfernseher
- Potential an E-Schrottaufkommen in Deutschland: ins gesamt ca. 1,5 Mio. Tonnen
Die Augustin-Gruppe ist in Sachen Elektronikschrottentsorgung schon länger tätig und für die Anforderungen aus dem neuen Gesetz gerüstet. Schon jetzt können Sie Ihre elektrischen Altgeräte an unseren Standorten in Meppen, Werlte, Haren, Leer und Nordhorn fachgerecht entsorgen. Wir haben Geschäftsbeziehungen zu spezialisierten E-Schrott Recycling- und Zerlegefirmen, die die gesammelten Altgeräte entsprechend dem ElektroG weiter behandeln.
Nutzen Sie unsere Elektro-Entsorgungsangebote, damit die Umwelt entlastet wird. Ihr Augustin-Team!

