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Aktuelles

Kundenbrief 4/05

Der 1. Juni 2005, ein wichtiges Datum für die Entsorgungswirtschaft. Wir sind vorbereitet!

Die Abfallwirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Einige von Ihnen kennen noch die billige, „wilde Deponie“ im Wald oder den Verbrennungsplatz im Garten. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei. Mit zunehmendem Umweltbewusstsein wuchsen auch die Anforderungen an eine sichere und umweltgerechte Abfallwirtschaft.

Eine Vielzahl an gesetzlichen und technischen Regeln sind entstanden, die aus der Abfallwirtschaft eine Kreislaufwirtschaft gemacht haben. Aber nicht alles lässt sich im Kreislauf führen. Es gibt Restabfälle, die umweltgerecht entsorgt werden müssen.

Bisher konnten Restabfälle noch einfach so deponiert werden. Damit ist ab dem 31. Mai 2005 Schluss. Dann dürfen Restabfälle nicht mehr ohne Vorbehandlung abgelagert werden. Dieses Datum wurde bereits vor zwölf Jahren in der sogenannten TASI (Technische Anleitung Siedlungsabfall) am 14. Mai 1993 von der Bundesregierung beschlossen.

Damals wurde der Entschuss gefasst, das „Entsorgungsmodell Deponie“ zu beenden, weil es zu viele Risiken beinhaltet. Der organische Anteil z.B., der sich in fast jedem Restabfall findet, führt zur Methangasbildung. Das Sickerwasser aus der Deponie ist i.d.R. hoch belastet und muss aufwendig gereinigt werden. Um organische Anteile im Abfall zu minimieren, ist daher eine Vorbehandlung notwendig. In der TASI wurde festgelegt, dass der organische Anteil unter 3 % der Trockenmasse liegen muss. Das kann nach heutiger Technik nur in einer Müllverbrennungsanlage (MVA) oder mit einer Mechanisch- Biologischen Aufbereitungsanlage (MBA) erreicht werden. Es liegt auf der Hand, dass eine zusätzliche Abfallbehandlung teurer ist, als Abfall einfach nur auf einer Deponie abzulagern.

Da trotz dieser langen Vorlaufzeit von zwölf Jahren nicht alle Kommunen ihre Hausaufgaben gemacht haben, schätzen die Experten die Kapazitätslücke für Behandlungsanlagen auf ca. 7–10 Mio. Tonnen. Die vorhandenen Verbrennungs- und Aufbereitungsanlagen werden daher frei nach dem Gesetz der Marktwirtschaft ihren Entsorgungspreis nach Angebot und Nachfrage richten. Das bedeutet, die Preise werden ab dem 1. Juni 2005 voraussichtlich steigen.

Die Augustin Dienstleistungsgruppe hat aber vorgesorgt und bereits früher Verträge mit Behandlungsanlagen geschlossen, die es ermöglichen, Ihnen moderate Entsorgungspreise für Ihren Abfall anbieten zu können. Mit unserer vorhandenen Gewerbesortieranlage, die bis zum Jahresende noch ausgebaut werden soll, können wir Ihren Gewerbeabfall bereits so behandeln, dass der unvermeidbare Restmüllanteil sehr gering bleibt. Ob und wie die Entsorgungspreise sich für Sie ändern, hängt im wesentlichen vom Wertstoffanteil, d.h. dem Anteil an Pappe, Folie, Holz, Metallen etc. in Ihrem Abfall ab. Wir werden die Entsorgungspreise individuell an die Gegebenheiten Ihrer Firma anpassen.

Entsprechende Nachricht werden wir Ihnen im Monat Juni zukommen lassen bzw. uns persönlich bei Ihnen melden. Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich einfach mit unserem Herrn Kock in Verbindung setzen, Telefon 05931-987625.

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