Aktuelles
Kundenbrief 2/05
Probleme mit der Aktenvernichtung?

Jetzt nicht mehr!
Sehr geehrte Partner und Geschäftsfreunde der Firma Augustin, wir wollen heute die Gelegenheit nutzen, um Sie darauf hinzuweisen, dass Sie mit Augustin Ihre „abgelaufenen“ Akten fachgerecht entsorgen lassen können.
Die Aufbewahrungsfristen von Geschäftspapieren sind im Handelsgesetzbuch (HGB) im § 257 sowie in der Abgabenordnung (AO) in § 147 (Buchführungsunterlagen) geregelt.
Die Fristen betragen grundsätzlich 10 Jahre für: Grundlegende Buchführungs-, Abschluß- und Buchungsunterlagen (z.B. Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungs-belege wie Rechnungen und Quittungen). Alle Akten mit diesen Unterlagen, die älter sind als bis zum 31.12.1994, können Sie also jetzt vernichten lassen.
Eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt für: Sonstige Unterlagen, soweit für die Besteuerung von Bedeutung (z.B. Kalkulationsunterlagen, Preisauszeichnungen und –herabsetzungen, Lohnunterlagen wie Stundenzettel) Alle diese Unterlagen können Sie jetzt bis einschließlich dem 31.12.1998 ausräumen und vernichten! Das schafft Platz! Wir erledigen das für Sie.
Sie haben zwei Möglichkeiten dafür. Entweder Sie rufen
einfach unsere Aktenvernichtungs-Spezialisten an:
- Richard Kramer, Tel. 05931 / 987612
- Friedhelm Antons, Tel. 0 5951 – 958128
Oder Sie benutzen einfach die Rückseite dieses
Schreibens hier als Bestell-Fax oder -Brief. Wir setzen
uns dann sofort mit Ihnen in Verbindung - und vernichten
Ihre Akten fachgerecht!
Wir wünschen Ihnen einen schönen Februar - und einen leeren Keller...


