Aktenvernichtung
Aufbewahrungsfristen

Akten- und Datenträger-Vernichtung

Wir sorgen dafür, dass Ihre alten Akten oder Datenträger fachgerecht entsorgt werden.

Dafür sind wir zertifiziert. Die Vernichtung Ihrer Akten erledigen wir in unserer eigenen Anlage nach Sicherheitsstufe 3. Unsere moderne Zerkleinerungs-
maschine ist in der Lage, ganze Aktenordner zu vernichten. So entfällt das lästige Herausnehmen aus dem Ordner. Dabei werden alle Unterlagen in quadratzentimeter kleine Papierfetzen zerrissen.

Zur Dokumentation der ordnungsmäßigen Vernichtung Ihrer Akten erhalten Sie von uns ein "Vernichtungsprotokoll". Hier sind das Gewicht sowie der Zeitpunkt der Vernichtung exakt festgehalten.

Die Aufbewahrungsfristen von Geschäftspapieren sind im Handelsgesetzbuch (HGB) im § 257 sowie in der Abgabenordnung (AO) in § 147 (Buchführungsunterlagen) geregelt. Wir vernichten Ihre alten Buchführungs-, Abschluß- und Buchungsunterlagen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen oder Kalkulationsunterlagen, Lohnunterlagen, Stundenzettel usw. usw.

Wir kommen mit kleinen Tonnen - MGB 240 Liter, inkl. Einwurfschlitz bis zu großen 5,5 cbm Containern mit 4 abschließbaren Deckeln. Oder mit speziellen Behältern zur Datenträger-Entsorgung. Und holen alles zur Vernichtung ab!

Entfernungen spielen für uns keine Rolle. Auch Ihre Aktenmenge nicht. Egal, ob Sie wenig oder viel "Akten- oder Datenträgermüll" haben!

Sprechen Sie mit unserer
Frau Schulte.
Tel. 05931 - 987688
Oder mailen Sie uns:
sabrinaschulte@augustin-entsorgung.de

Oder füllen Sie unsere Online-Bestellung aus!

Wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot und beantworten alle Fragen.
Das schafft Platz!

NEU: Wir bieten Ihnen nun auch eine digitale Datenarchivierung! Weitere Informationen